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Psalm 118,21
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Mittwoch, 22. Februar 2012
Elternforum am 8.3.2012: Vortrag zum Thema "Mobbing- Wenn Kinder Kinder fertigmachen"
Dieser Vortrag wird referiert von Miep Runck, Lehrerin, Seelsorgerin und christliche Lebensberaterin

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Im Folgenden sind einige Voraussetzungen und das Verfahren beschrieben, nach denen Schülerinnen und Schüler in das Bewerbungsverfahren augenommen werden:

 

  • Außer der Versetzung in die Jahrgangsstufe 5 gibt es grundsätzlich keine Zugangsbedingung. Wir erwarten jedoch, dass unser pädagogisches Konzept mitgetragen wird, was ggf. bei Zustandekommen eines Schulvertrages seitens der Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen ist.
  • Die Fülle der Anmeldungen macht es - bislang - nötig bei der Platzvergabe eine Auswahl zu treffen.

 

Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle:

 

  • Kinder unserer eigenen Grundschulen (AHF-Lemgo / FES-Detmold) werden vorrangig berücksichtigt. Eine Platzgarantie für diese Kinder kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

 

Bei Kindern von anderen Grundschulen ist für die Platzvergabe bedeutend, ob...

 

  • Geschwisterkinder eine unserer Schulen besuchen bzw. besucht haben.
  • sich Eltern oder Angehörige um den Aufbau der Schule besonders verdient gemacht haben.
    es besondere Umstände gibt, die es rechtfertigen von einem Härtefall auszugehen.
  • Interesse und Begabungen für unsere Neigungsklassen bestehen.
    eine dem Kind zumutbare Wohnortnähe bzw. -entfernung gewährleistet ist.

 

Da unser Schulträger eine eigene Hauptschule (FEH-Detmold) unterhält, wird bei Kindern mit einer Hauptschulempfehlung von Fall zu Fall entschieden. Je nach dem welche weiterführende Schule der für das Kind bessere Ausbildungsort ist, erteilen wir unsererseits - in enger Absprache mit den Grundschulen und der Hauptschule - Zusagen oder Absagen.

 

Wenn keine der oben genannten Kriterien bei der Auswahl mehr greifen, muss das Los über die Platzvergabe entscheiden bzw. über die Reihenfolge in der ggf. jemand nachrücken kann.